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02.07.2021  TSV Zarpen News

Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb beim TSV Zarpen



Liebe Mitglieder,

hier findet Ihr eine Übersicht der aktuell gültigen Reglungen für das Sportreiben (Freiluft- und Hallensportarten). Diese Vorgaben sind gültig bis zum 25.07.21. Auch als PDF zum Download.

Quelle: Land Schleswig-Holstein, Landessportverband

Hallensportarten (Sportausübung Innenraum)

Bei der Sportsausübung in geschlossenen Räumen ist ein Hygienekonzept zu erstellen, die Kontaktdaten der Teilnehmenden sowie der Besucherinnen und Besucher sind zu erheben. Bei Sportwettbewerben ist generell ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind zu erheben.

Obergrenze Teilnehmende:

- Bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen gilt eine Obergrenze von 1.250 Personen.
- Zuschauerinnen/Zuschauer sind in der Obergrenze von 1.250 Personenenthalten.

Erwachsene, Kinder und Jugendliche:

-
Testpflicht bei mehr als 25 Teilnehmenden
- Eine Testpflicht entfällt bei Vorlage eines anerkannten Nachweises (vollständige Impfung oder Genesung).
- Testpflicht entfällt, wenn je sporttreibende Person mehr als 80 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Freiluftsportarten (Sportausübung Außenbereich)

Obergrenze Teilnehmende:

- Bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen gilt eine Obergrenze von 2.500 Personen.
- Zuschauerinnen/Zuschauer sind in der Obergrenze von 2.500 Personen enthalten.


Für Fussballspiele in Zarpen gelten zudem folgende Regeln:

- Für Sportwettbewerbe mit Stehplätzen gelten je nach Art der Veranstaltung § 5a (Veranstaltungen mit Gruppenaktivität) oder §5b (Veranstaltungen mit Marktcharakter) der Landesverordnung. Abhängig davon wird die zulässige Personenzahl geregelt.
- Die Kontaktdaten aller Personen müssen erfasst werden (Luca-App)
- Die Mannschaften müssen ausreichend Ordner zur Verfügung stellen.
- Vor einem Heimspiel sollte immer Kontakt mit dem Sportwart Fussball oder dem Vereinsvorstand aufgenommen werden um den organisatorischen Ablauf zu besprechen.